Platzhalter-FotoWohnanlage Marienplatz, Garmisch-Partenkirchen
- Einheiten
- 24
- Verwaltet seit
- 2003
- Projekt
- Umstellung auf Fernablesung
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Verwaltung · Für Eigentümer & BeiräteEin Verwalterwechsel ist kein Ärgernis, sondern eine Chance: auf geordnete Zahlen, schnelle Antworten und eine Gemeinschaft, die wieder gern gemeinsam entscheidet. Wir kennen die Fristen, bereiten die Versammlung vor und übernehmen die Übergabe. Sie freuen sich auf den Neuanfang, wir erledigen den Rest.
Platzhalter-Foto„Wenn Sie eine gute Hausverwaltung wollen, dann suchen Sie nicht nur jemanden, der Belege bucht und zur Versammlung einlädt. Suchen Sie jemanden, der mit Ihnen die Vorstellung teilt, wie gut es sich lebt, wenn in Ihrem Haus alles läuft.“
E-Mails bleiben unbeantwortet, Rückrufe kommen nicht. Der Beirat erfährt von Problemen zuletzt.
Was die Versammlung beschlossen hat, bleibt liegen. Aufträge werden nicht vergeben, Fristen verstreichen.
Die Abrechnung liegt erst in der zweiten Jahreshälfte vor. Nachzahlungen und Guthaben verschieben sich, die Versammlung wird immer später.
Belege fehlen, Konten stimmen nicht, Kosten sind falsch verteilt. Die Abrechnung muss korrigiert oder angefochten werden.
Instandhaltung wird aufgeschoben, bis aus kleinen Schäden ein Sanierungsstau wird.
Erkennen Sie Ihre Gemeinschaft wieder? Dann lohnt sich ein Gespräch.
Der Wechsel als Chance
Traudi Königsberger spricht persönlich mit Ihnen. Kein Verkaufsgespräch, kein Skript, sondern eine ehrliche und fundierte Einschätzung Ihrer Lage: welche Möglichkeiten Ihre Gemeinschaft hat, welche Schritte die Probleme nachhaltig lösen und wie schnell wieder Ruhe und Vertrauen einkehren.
oder direkt anrufen: 08822 94013
Platzhalter-FotoDas Ziel
Was Hermann Hesse über das Leben schrieb, gilt auch für Ihre Hausverwaltung. Nach dem Wechsel kommen Antworten wieder am selben Tag, die Zahlen stimmen, und die Versammlung wird wieder zu einem Termin, auf den sich die Eigentümer freuen können. Diesen Neustart gehen wir gemeinsam mit Ihnen und dem Beirat an.
„Ein Verwalterwechsel ist ein Neuanfang für die ganze Gemeinschaft. Wir bringen mit dem Beirat Zahlen und Unterlagen in Ordnung und geben den Eigentümern wieder Ruhe. Unser Ziel: Nach einem Jahr fragt sich niemand mehr, ob der Wechsel richtig war.“
Traudi KönigsbergerSeit der WEG-Reform 2020 können die Eigentümer den Verwalter jederzeit abberufen. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach.
Gemeinschaft und bisheriger Verwalter einigen sich auf einen Termin. Das geht oft schneller und ohne Streit.
Der Vertrag endet zum vereinbarten Datum. Wichtig ist, eine automatische Verlängerung rechtzeitig zu verhindern.
Bei schweren, nachweisbaren Pflichtverletzungen endet der Vertrag sofort. Das braucht eine gute Dokumentation.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Welcher Weg für Ihre Gemeinschaft passt, klären wir im Erstgespräch.
Sieben Schritte vom ersten Gespräch bis zu den ersten 90 Tagen mit uns.
Ein Gespräch von etwa 30 Minuten mit Traudi Königsberger. Sie schildern die Lage, wir hören zu und stellen Fragen. Ohne Verkaufsdruck.
Wir schauen uns Verwaltervertrag, Fristen und Beschlusslage an und schlagen den passenden Weg vor.
Wir gehen mit dem Beirat durch das Haus und erfassen offene Mängel und anstehende Maßnahmen.
Erst jetzt erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrem Objekt passt. Wir gehen es gemeinsam mit dem Beirat durch.
Wir liefern Tagesordnung, Beschlussvorlagen und Antworten auf die Fragen, die in der Versammlung kommen werden.
Wir übernehmen Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge vom bisherigen Verwalter, mit Checkliste und ohne Lücken.
Wir prüfen Kosten, Verträge und Dienstleister und legen mit dem Beirat die ersten Maßnahmen fest. Ab jetzt spüren die Eigentümer den Unterschied.
Der Wechsel als Chance
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen Termin mit Traudi Königsberger. Kein Verkaufsgespräch, nur eine ehrliche Einordnung Ihrer Situation.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Im Entwurf wird nichts gesendet; auf der fertigen Website geht die Anfrage direkt an Traudi Königsberger.
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Live aus Google-Unternehmensprofil
„Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich für Ihre stets unkomplizierte und zuverlässige Verwaltung der WEG bedanken.“
„Sehr nette und kompetente Hausverwaltung. Die Kommunikation ist klar und funktioniert reibungslos. Aushänge im Gang des Hauses sind immer auf dem aktuellen Stand und Informationen zum Haus werden zeitnah weitergegeben. Herr und Frau Königsberger sind sehr nett und nehmen sich immer gern ein paar Minuten Zeit. Sehr zu empfehlen!“
„Liebe Frau Königsberger, heute wurden die Wasserzähler eingebaut. Es hat alles geklappt. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe - es ist schön, dass wir mit Ihnen eine so großartige Hausverwaltung haben!“
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Platzhalter-FotoDie wichtigsten Antworten zu Abberufung, Vertrag, Übergabe und zu uns.
Wir erstellen die Jahresabrechnung in der ersten Jahreshälfte, spätestens bis [30. Juni]. Viele Gerichte erwarten sie innerhalb der ersten sechs Monate des Folgejahres.
Wir prüfen bei der Übernahme Konten, Belege und die letzte Abrechnung. Fehler zeigen wir dem Beirat und stimmen das weitere Vorgehen ab.
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung.
Das hängt von Größe, Zustand und den Aufgaben ab, die Ihrer Gemeinschaft wichtig sind. Deshalb lernen wir Objekt und Beirat zuerst kennen und machen danach ein Angebot.
Mit ausgewählten Meisterbetrieben aus der Region. Welche das in Ihrem Ort sind, sehen Sie auf der jeweiligen Ortsseite.
Nein. Wir verwalten auch Gemeinschaften mit wenigen Einheiten.
Jederzeit. Seit dem 1. Dezember 2020 brauchen die Eigentümer für die Abberufung keinen wichtigen Grund mehr. Mehr lesen
Das Amt endet mit der Abberufung. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach, auch wenn er eigentlich länger laufen würde. Mehr lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind vor der Bestellung eines neuen Verwalters grundsätzlich Alternativangebote anderer Verwalter einzuholen. Bei der Wiederbestellung des bisherigen Verwalters sind sie in der Regel nicht nötig. Mehr lesen
Ja. Nach dem Ende seiner Tätigkeit muss der alte Verwalter alle Verwaltungsunterlagen und alles, was er für die Gemeinschaft erlangt hat, an die Gemeinschaft herausgeben. Mehr lesen
Das Geld gehört der Gemeinschaft, nicht dem Verwalter. Beim Wechsel geht die Verfügungsbefugnis über die Konten auf den neuen Verwalter über, oder der alte Verwalter überweist das Guthaben auf ein Konto der Gemeinschaft. Mehr lesen
Nach dem Bundesgerichtshof ist der Verwalter zuständig, der im Amt ist, wenn die Abrechnungspflicht entsteht. Maßgeblich ist also, wer bei Ablauf des Kalenderjahres Verwalter ist. Mehr lesen
Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Zum Jahreswechsel ist er aber meist einfacher, weil sich die Buchhaltung dann sauber trennen lässt. Mehr lesen
Allein beschließen kann er die Abberufung nicht. Er kann aber verlangen, dass die Gemeinschaft ordnungsmäßig verwaltet wird, und diesen Anspruch notfalls vor Gericht durchsetzen. Mehr lesen
Ja, bei einem wichtigen Grund kann die Gemeinschaft den Verwaltervertrag fristlos kündigen. Das ist vor allem wichtig, wenn der Vertrag nicht erst sechs Monate nach der Abberufung enden soll. Mehr lesen
Ein Verwalter kann sein Amt grundsätzlich niederlegen. Ob er damit auch den Vertrag beenden darf oder Schadensersatz schuldet, richtet sich nach dem Verwaltervertrag. Mehr lesen
Magazin
Kündigung, Abberufung, Beschluss und Übergabe: Im Magazin erklären wir die wichtigsten Schritte praxisnah und verständlich, speziell für Eigentümergemeinschaften im Oberland.
Beschluss, Fristen und Übergabe in fünf Schritten.
Welche Fristen üblich sind, welche Rechte Sie haben und wann ein Wechsel sinnvoll ist.
Was die Rechtsprechung zu Vergleichsangeboten sagt und wie der Beirat die Auswahl vorbereitet.
Welche Frist seit der WEG-Reform gilt und wie der Wechsel rechtzeitig auf die Tagesordnung kommt.
Laufzeiten, Verlängerungsklauseln und warum die Abberufung trotzdem jederzeit möglich ist.
Was die Gemeinschaft tun muss, wenn ihr Verwalter kündigt oder sein Büro schließt.
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