Westlich der Partnach liegt Garmisch mit Marienplatz, Fußgängerzone und Kurpark. Hier stehen viele Wohnanlagen und Eigentumswohnungen, auch Zweitwohnungen. Östlich liegt Partenkirchen mit der Ludwigstraße, deren bemalte Häuser zu den schönsten Straßenzügen Oberbayerns zählen. Am Fuß des Gudibergs mit dem Olympia-Skistadion liegt die Siedlung Kainzenbad. Im Norden gehören Burgrain, Breitenau und Sonnenbichl zur Gemarkung Garmisch.
„Viele Einheimische sagen bis heute, ob sie Garmischer oder Partenkirchner sind.“
Und dann gibt es die frühere Gemeinde Wamberg, die 1978 eingegliedert wurde. Wamberg gilt als höchstgelegenes Kirchdorf Deutschlands, dazu kommen Kaltenbrunn und Schlattan sowie die Weiler von Graseck oberhalb der Partnachklamm. Hier stehen nur wenige Häuser, und fast jedes hat seine eigene Geschichte, Zufahrt und Erschließung.
Ihre Hausverwaltung in Garmisch-Partenkirchen
Ihr Haus ist für Sie mehr als eine Nummer in der Buchhaltung. Deshalb bekommt jede Gemeinschaft bei uns feste Ansprechpartner, die das Objekt kennen und erreichbar sind. Wir kennen das Haus und sprechen Probleme an, bevor sie gemeldet werden. So verwalten wir seit 1982 im Oberland.
Viele Wohnanlagen in Garmisch und Partenkirchen sind älter, dazu kommen Zweitwohnungen und Ferienvermietung in der Gemeinschaft. Wir verwalten hier mit langfristiger Instandhaltungsplanung und festen Ansprechpartnern.
Viele Wohnanlagen im Ort sind älter und brauchen eine vorausschauende Instandhaltungsplanung. Wir stellen die Erhaltungsrücklage auf solide Beine und planen Sanierungen über mehrere Jahre.
Wir finden Mieter für Wohnungen in beiden Ortsteilen, prüfen Bonität und Unterlagen und übernehmen die Übergabe.
Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Wir kommen zu Ihrem Objekt.
Was Eigentümer in Garmisch-Partenkirchen uns fragen
Übernehmen Sie eine WEG mitten im Wirtschaftsjahr?
Ja. Wir organisieren den Verwalterwechsel mit dem bisherigen Verwalter, übernehmen Konten und Unterlagen und stellen die Abrechnung sauber ab.
Wie gehen Sie mit Ferienvermietung in der WEG um?
Wir prüfen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung und bereiten bei Bedarf Beschlüsse für eine Hausordnung vor. So bleibt das Miteinander in der Anlage geregelt.
Wer kümmert sich um Winterdienst und Schneelast?
Wir beauftragen und kontrollieren den Winterdienst und lassen Dächer bei starkem Schneefall prüfen. Beides steht im Wirtschaftsplan.




