Entwurf v9 · Rot gestrichelte Stellen sind Platzhalter und brauchen echte Daten vor dem Livegang · SEO-Konzept ansehen

Start › Verwaltung › Verwaltung wechseln

Verwaltung · Für Eigentümer & Beiräte

Hausverwaltung wechseln. Gemeinsam neu starten.

Ein Verwalterwechsel ist kein Ärgernis, sondern eine Chance: auf geordnete Zahlen, schnelle Antworten und eine Gemeinschaft, die wieder gern gemeinsam entscheidet. Wir kennen die Fristen, bereiten die Versammlung vor und übernehmen die Übergabe. Sie freuen sich auf den Neuanfang, wir erledigen den Rest.

Rückmeldung innerhalb von 24 StundenÜbergabe mit ChecklisteSeit 1982 im Oberland verwurzelt

Paar freut sich über einen BriefPlatzhalter-Foto
„Wenn Sie eine gute Hausverwaltung wollen, dann suchen Sie nicht nur jemanden, der Belege bucht und zur Versammlung einlädt. Suchen Sie jemanden, der mit Ihnen die Vorstellung teilt, wie gut es sich lebt, wenn in Ihrem Haus alles läuft.“
Frei nach Antoine de Saint-Exupéry

Woran Sie merken, dass es Zeit für einen Neuanfang ist

1

Niemand ist erreichbar

E-Mails bleiben unbeantwortet, Rückrufe kommen nicht. Der Beirat erfährt von Problemen zuletzt.

2

Beschlüsse werden nicht umgesetzt

Was die Versammlung beschlossen hat, bleibt liegen. Aufträge werden nicht vergeben, Fristen verstreichen.

3

Die Jahresabrechnung kommt zu spät

Die Abrechnung liegt erst in der zweiten Jahreshälfte vor. Nachzahlungen und Guthaben verschieben sich, die Versammlung wird immer später.

4

Die Buchhaltung ist fehlerhaft

Belege fehlen, Konten stimmen nicht, Kosten sind falsch verteilt. Die Abrechnung muss korrigiert oder angefochten werden.

5

Das Haus verliert an Wert

Instandhaltung wird aufgeschoben, bis aus kleinen Schäden ein Sanierungsstau wird.

Erkennen Sie Ihre Gemeinschaft wieder? Dann lohnt sich ein Gespräch.

Traudi Königsberger

Der Wechsel als Chance

Nach 30 Minuten wissen Sie, ob sich der Wechsel lohnt und wie er gelingt

Traudi Königsberger spricht persönlich mit Ihnen. Kein Verkaufsgespräch, kein Skript, sondern eine ehrliche und fundierte Einschätzung Ihrer Lage: welche Möglichkeiten Ihre Gemeinschaft hat, welche Schritte die Probleme nachhaltig lösen und wie schnell wieder Ruhe und Vertrauen einkehren.

  • Welcher Weg aus dem Verwaltervertrag für Ihre WEG passt
  • Worauf es ankommt, damit der Wechsel reibungslos gelingt
  • Wie der Wechsel bei Ihnen konkret abläuft

oder direkt anrufen: 08822 94013

Lächelnde EigentümerinPlatzhalter-Foto

Das Ziel

„Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.“

Was Hermann Hesse über das Leben schrieb, gilt auch für Ihre Hausverwaltung. Nach dem Wechsel kommen Antworten wieder am selben Tag, die Zahlen stimmen, und die Versammlung wird wieder zu einem Termin, auf den sich die Eigentümer freuen können. Diesen Neustart gehen wir gemeinsam mit Ihnen und dem Beirat an.

„Ein Verwalterwechsel ist ein Neuanfang für die ganze Gemeinschaft. Wir bringen mit dem Beirat Zahlen und Unterlagen in Ordnung und geben den Eigentümern wieder Ruhe. Unser Ziel: Nach einem Jahr fragt sich niemand mehr, ob der Wechsel richtig war.“
Traudi KönigsbergerTraudi Königsberger
Geschäftsführerin, Königsberger Immobilien

Vier Wege, den Vertrag zu beenden

Der übliche Weg

Abberufung durch Beschluss

Seit der WEG-Reform 2020 können die Eigentümer den Verwalter jederzeit abberufen. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach.

Häufig die einfachste Lösung

Einvernehmliche Beendigung

Gemeinschaft und bisheriger Verwalter einigen sich auf einen Termin. Das geht oft schneller und ohne Streit.

Wenn das Ende ohnehin bald ansteht

Vertrag auslaufen lassen

Der Vertrag endet zum vereinbarten Datum. Wichtig ist, eine automatische Verlängerung rechtzeitig zu verhindern.

Nur bei wichtigem Grund

Außerordentliche Kündigung

Bei schweren, nachweisbaren Pflichtverletzungen endet der Vertrag sofort. Das braucht eine gute Dokumentation.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Welcher Weg für Ihre Gemeinschaft passt, klären wir im Erstgespräch.

So läuft der Wechsel ab

Sieben Schritte vom ersten Gespräch bis zu den ersten 90 Tagen mit uns.

  1. Erstgespräch

    Ein Gespräch von etwa 30 Minuten mit Traudi Königsberger. Sie schildern die Lage, wir hören zu und stellen Fragen. Ohne Verkaufsdruck.

  2. Lage prüfen und Weg wählen

    Wir schauen uns Verwaltervertrag, Fristen und Beschlusslage an und schlagen den passenden Weg vor.

  3. Objektbegehung

    Wir gehen mit dem Beirat durch das Haus und erfassen offene Mängel und anstehende Maßnahmen.

  4. Angebot und Rücksprache

    Erst jetzt erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrem Objekt passt. Wir gehen es gemeinsam mit dem Beirat durch.

  5. Versammlung und Beschluss

    Wir liefern Tagesordnung, Beschlussvorlagen und Antworten auf die Fragen, die in der Versammlung kommen werden.

  6. Übergabe

    Wir übernehmen Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge vom bisherigen Verwalter, mit Checkliste und ohne Lücken.

  7. Die ersten 90 Tage

    Wir prüfen Kosten, Verträge und Dienstleister und legen mit dem Beirat die ersten Maßnahmen fest. Ab jetzt spüren die Eigentümer den Unterschied.

Der Wechsel als Chance

Senden Sie uns Ihre Anfrage

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen Termin mit Traudi Königsberger. Kein Verkaufsgespräch, nur eine ehrliche Einordnung Ihrer Situation.

Was läuft mit Ihrer aktuellen Hausverwaltung nicht gut? (Mehrfachauswahl möglich)
Testmodus: vor dem Livegang Server-Prüfung anbinden

Was Eigentümer sagen

–,–

[Anzahl] Bewertungen

Live aus Google-Unternehmensprofil

WEG-Verwaltung
„Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich für Ihre stets unkomplizierte und zuverlässige Verwaltung der WEG bedanken.“
Erika Schneider-Kriso★★★★★
Hausverwaltung
„Sehr nette und kompetente Hausverwaltung. Die Kommunikation ist klar und funktioniert reibungslos. Aushänge im Gang des Hauses sind immer auf dem aktuellen Stand und Informationen zum Haus werden zeitnah weitergegeben. Herr und Frau Königsberger sind sehr nett und nehmen sich immer gern ein paar Minuten Zeit. Sehr zu empfehlen!“
Sina E.★★★★★
Hausverwaltung
„Liebe Frau Königsberger, heute wurden die Wasserzähler eingebaut. Es hat alles geklappt. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe - es ist schön, dass wir mit Ihnen eine so großartige Hausverwaltung haben!“
Moni K.★★★★★

Referenzen

Platzhalter-Foto
WEG-Verwaltung

Wohnanlage Marienplatz, Garmisch-Partenkirchen

Einheiten
24
Verwaltet seit
2003
Projekt
Umstellung auf Fernablesung
Beispieldaten
Neue Wohnanlage mit Balkonen vor BergenPlatzhalter-Foto
WEG-Verwaltung

Wohnanlage Kohlgruber Straße, Murnau am Staffelsee

Einheiten
21
Verwaltet seit
2003
Projekt
Heizungstausch auf Wärmepumpe begleitet
Beispieldaten
Platzhalter-Foto
WEG-Verwaltung

Wohnanlage Marktstraße, Bad Tölz

Einheiten
14
Verwaltet seit
2019
Projekt
Fassadensanierung mit Denkmalschutz
Beispieldaten

FAQ zum Verwalterwechsel

Die wichtigsten Antworten zu Abberufung, Vertrag, Übergabe und zu uns.

Wann ist die Jahresabrechnung bei Ihnen fertig?

Wir erstellen die Jahresabrechnung in der ersten Jahreshälfte, spätestens bis [30. Juni]. Viele Gerichte erwarten sie innerhalb der ersten sechs Monate des Folgejahres.

Was passiert, wenn die bisherige Buchhaltung Fehler enthält?

Wir prüfen bei der Übernahme Konten, Belege und die letzte Abrechnung. Fehler zeigen wir dem Beirat und stimmen das weitere Vorgehen ab.

Welche Mehrheit braucht der Beschluss?

Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung.

Was kostet die Verwaltung bei Ihnen?

Das hängt von Größe, Zustand und den Aufgaben ab, die Ihrer Gemeinschaft wichtig sind. Deshalb lernen wir Objekt und Beirat zuerst kennen und machen danach ein Angebot.

Mit welchen Handwerkern arbeiten Sie?

Mit ausgewählten Meisterbetrieben aus der Region. Welche das in Ihrem Ort sind, sehen Sie auf der jeweiligen Ortsseite.

Ist unser Objekt nicht zu klein?

Nein. Wir verwalten auch Gemeinschaften mit wenigen Einheiten.

Wann können wir unseren Verwalter abberufen?

Jederzeit. Seit dem 1. Dezember 2020 brauchen die Eigentümer für die Abberufung keinen wichtigen Grund mehr. Mehr lesen

Was passiert mit dem Verwaltervertrag nach der Abberufung?

Das Amt endet mit der Abberufung. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach, auch wenn er eigentlich länger laufen würde. Mehr lesen

Brauchen wir Vergleichsangebote, bevor wir einen neuen Verwalter bestellen?

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind vor der Bestellung eines neuen Verwalters grundsätzlich Alternativangebote anderer Verwalter einzuholen. Bei der Wiederbestellung des bisherigen Verwalters sind sie in der Regel nicht nötig. Mehr lesen

Muss der alte Verwalter alle Unterlagen herausgeben?

Ja. Nach dem Ende seiner Tätigkeit muss der alte Verwalter alle Verwaltungsunterlagen und alles, was er für die Gemeinschaft erlangt hat, an die Gemeinschaft herausgeben. Mehr lesen

Was passiert beim Wechsel mit Konten und Erhaltungsrücklage?

Das Geld gehört der Gemeinschaft, nicht dem Verwalter. Beim Wechsel geht die Verfügungsbefugnis über die Konten auf den neuen Verwalter über, oder der alte Verwalter überweist das Guthaben auf ein Konto der Gemeinschaft. Mehr lesen

Wer erstellt die Jahresabrechnung, wenn der Verwalter im laufenden Jahr wechselt?

Nach dem Bundesgerichtshof ist der Verwalter zuständig, der im Amt ist, wenn die Abrechnungspflicht entsteht. Maßgeblich ist also, wer bei Ablauf des Kalenderjahres Verwalter ist. Mehr lesen

Ist ein Verwalterwechsel mitten im Wirtschaftsjahr sinnvoll?

Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Zum Jahreswechsel ist er aber meist einfacher, weil sich die Buchhaltung dann sauber trennen lässt. Mehr lesen

Kann ein einzelner Eigentümer die Abberufung des Verwalters verlangen?

Allein beschließen kann er die Abberufung nicht. Er kann aber verlangen, dass die Gemeinschaft ordnungsmäßig verwaltet wird, und diesen Anspruch notfalls vor Gericht durchsetzen. Mehr lesen

Können wir den Verwaltervertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen?

Ja, bei einem wichtigen Grund kann die Gemeinschaft den Verwaltervertrag fristlos kündigen. Das ist vor allem wichtig, wenn der Vertrag nicht erst sechs Monate nach der Abberufung enden soll. Mehr lesen

Darf der Verwalter sein Amt einfach niederlegen?

Ein Verwalter kann sein Amt grundsätzlich niederlegen. Ob er damit auch den Vertrag beenden darf oder Schadensersatz schuldet, richtet sich nach dem Verwaltervertrag. Mehr lesen

Alle Fragen und Antworten

Freuen Sie sich auf den Neuanfang.

Vereinbaren Sie ein Wechsel-Gespräch. 30 Minuten, unverbindlich, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

AnrufenVerwaltung wechseln